Rauchwarnmelder

Zum Schutz seiner Bürger hat das Land Hamburg bereits 2010 eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Diese galt zunächst nur für Neubauten. Bestandbauten mussten bis zum 31.12.2010 nachgerüstet werden.

Die Rauchwarnmelderpflicht macht Sinn, denn im Zuge des technischen Fortschritts ist die Gefahr eines Brandes in den eigenen vier Wänden gestiegen. Rauchwarnmelder reißen die Bewohner auch nachts bei einem Brand aus dem tiefsten Schlaf. Jeder Schlafraum, jedes Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Rauchwarnmelderpflicht richtig umsetzen. Unsere Monteure sind geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder und führen Montage und Wartung gem. DIN 14676 durch. Die Dokumentation, damit Sie im Falle auf der rechtssicheren Seite sind, ist für uns selbstverständlich.