Brandschutzbeauftragter

Stellung von Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte ist eine geschulte, vom Arbeitgeber bestellte Person, die diesen in Fragen des Brandschutzes unterstützen und beraten soll. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber seiner Verantwortung für den Brandschutz (§ 3 ArbSchG, § 618 Abs. 1 BGB, § 62 Abs. 1 HGB) nachkommen und Aufgaben, die er selbst nicht wahrnehmen kann, an eine geeignete Person, den Brandschutzbeauftragten, delegieren.

Der Brandschutzbeauftragte kümmert sich um die Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann neben einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus auch zu einer positiven Bewertung bei der Prämiengestaltung einer Feuerversicherung finden.

Manchmal rentiert es sich für Unternehmen mehr, einen externen Brandschutzbeauftragten zu stellen als interne Ressourcen zu blockieren. Auch hier sind wir gerne Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Profitieren Sie von unserem Expertenwissen.